Notarielle Beratung
Rechtsanwalt & Notar Sascha Koch in Attendorn berät Sie umfangreich und beantwortet Ihre Fragen insbesondere zu folgenden Themen:
- Immobilienrecht
Immobilienkauf, Grundbuchauszug, Grundbucheinsicht, Bauträgervertrag, Teilung in Wohnungseigentum - Erbrecht
Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Schenkung - Gesellschaftsrecht
Unternehmensgründung, Unternehmensumwandlung, Umstrukturierung - Familienrecht
Ehevertrag, Scheidungsvertrag, Adoption - Vorsorge
Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten
- Immobilienrecht
Notarielle Beurkundung
Der Gesetzgeber hat bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass sie wirksam nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden können. Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben des einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte und der Schutz vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind.
Bei anderen Rechtsgeschäften (z. B. Testamentserrichtung) ist neben der notariellen Form auch privatschriftliche Errichtung möglich, wobei der notariell beurkundeten Variante vom Gesetz häufig höhere Bindungswirkung (Erbvertrag) und einfachere Umsetzung (Entbehrlichkeit eines Erbscheins) zuerkannt wird.
Die notarielle Beurkundung ist im Wesentlichen bei folgenden Themen erforderlich bzw. als Alternative sinnvoll:
- Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurecht)
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden, Bauträgerverträge - Erben und Schenken
Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbschaftsausschlagung, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag - Streitvermeidung
Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit - Unternehmen
Gründungen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.), Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen, Handelsregisteranmeldung - Familie und Partnerschaft
Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung
- Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurecht)
Juristische Gutachten
Eine wichtige Aufgabe ist die Erstellung von juristischen Gutachten. Ziel des juristischen Gutachtens ist die rechtliche Bewertung eines Lebenssachverhalts.
Durch den Notar verfasste juristische Gutachten können unter Umständen notwendig werden im Bereich des Grundstücks- und Erbrechts, etwa für einen Kaufvertrag oder bei einer Grundstücksbewertung.Gebraucht werden juristische Gutachten auch im Bereich des Gesellschaftsrechts, zum Beispiel bei der Änderung in der Geschäftsführung eines Unternehmens oder bei Fragen zur Befugnis innerhalb der Geschäftsführung.
Für Unternehmen sind juristische Gutachten oft hilfreich, wenn es um Unternehmensumwandlungen geht, wenn ein Auslandsbezug gegeben ist oder wenn steuerrechtlichen Fragen im Raum stehen. Sie unterstützen dabei, das geschäftliche Risiko besser einzuschätzen und für vertragliche Sicherheit zu sorgen.