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Sascha Koch – Rechtsanwalt & Notar Wirtschaftsprüfer & Steuerberater | Attendorn

Rechtsanwalt & Notar Sascha Koch

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Kosten

Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen richten sich nach den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG); abweichende Vereinbarungen sind hierzu (ebenso wie bei Gericht) gesetzlich ausgeschlossen.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nicht nach dem Zeitaufwand, sondern nach dem sogenannten Geschäftswert.

Hinweis: Bei den nachfolgenden Berechnungen der Gebühren wurde nur von der reinen Beurkundungsgebühr ausgegangen. Je nach Einzelfall können weitere Gebühren, insbesondere für die Abwicklung und den Vollzug der Angelegenheit anfallen. Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.

Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln. Hierzu finden Sie nachfolgend einige typische Fallgestaltungen:

Gebührentabelle Notarkosten
Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln.

  • Notarkosten Grundstückskaufvertrag

    Für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages fällt eine 2,0 Gebühr (KV 21100 GNotKG) nach der Höhe des Kaufpreises an. Sofern der Kaufpreis niedriger als der Verkehrswert ist, wird bei der Berechnung der Verkehrswert zugrunde gelegt.

    Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).

    Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).

  • Notarkosten Bestellung Grundschuld / Hypothek

    Beurkundung mit Schuldanerkenntnis u. Zwangsvollstreckungsunterwerfung

    Für die Beurkundung einer Grundschuld- oder Hypothekenbestellung fällt eine 1,0 Gebühr (KV 21200 GNotKG) nach dem Nennbetrag der Schuld (ohne Zinsen) an.

    Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).
    Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).

  • Notarkosten Einzeltestament

    Für die Beurkundung eines Einzeltestaments fällt eine 1,0 Gebühr (KV 21200 GNotKG) nach dem Reinvermögen des Erblassers an.

    Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005

    GNotKG) sowie 15,00 € für die Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer und gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).

  • Notarkosten Gemeinschaftliches Testament / Erbvertrag

    Für die Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrages fällt eine 2,0 Gebühr (KV 21100 GNotKG) nach dem zusammengerechneten Reinvermögen der Erblasser an.

    Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).

    Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie 15,00 € für jeden Erblasser für die Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer und gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).

  • Notarkosten Erbscheinantrag

    Für die Beurkundung des Antrags fällt eine 1,0 Gebühr (KV 23300 GNotKG) nach dem Wert des Nachlasses (Wert aller Nachlassgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten) an.

    Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).

    Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).

  • Notarkosten Ehevertrag

    Für die Beurkundung eines Ehevertrags fällt eine 2,0 Gebühr (KV 21100 GNotKG) nach dem zusammengerechneten Reinvermögen beider Ehegatten an.

    Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).

    Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).

  • Notarkosten Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

    ür die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung fällt eine 1,0 Gebühr (KV 21200 GNotKG) an.

    Der Wert berechnet sich nach der Höhe des Vermögens des Vollmachtgebers. Maximal darf die Hälfte des Vermögens als Geschäftswert angesetzt werden. Für die Patientenverfügung wird regelmäßig ein Wert von 5.000,00 € angesetzt. Beide Werte werden für die Berechnung addiert.

    Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).

    Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie 8,50 € für die Registrierung der Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).

  • Notarkosten Unterschriftbeglaubigung (ohne Entwurf)

    Für die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens unter einem bereits vorbereiteten Dokument fällt eine 0,2 Gebühr (KV 25100) in Höhe von mindestens 20,00 € und höchstens 70,00 € an.

    Die Gebühr berechnet sich nach dem Gegenstand des Geschäfts (z.B. Vollmacht für den Abschluss eines Kaufvertrages mit einem Kaufpreis von 150.000,00 €).

  • Notarkosten Dokumentenbeglaubigung

    Die Beglaubigung eines Dokuments kostet 1,00 € für jede angefangene Seite, aber mindestens 10,00 € (KV 25102 GNotKG).

    Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).

    Die Berechnung erfolgt für jedes Dokument einzeln.

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Gegen das Recht gibt es kein Recht.

Diesen Grundsatz beherzige ich bei meiner täglichen Arbeit.

Rechtliche Kompetenz und unternehmerischer Blick fließen bei mir in Beratung und Gestaltung der notariell beurkundeten Erklärungen und Vereinbarungen ein.

Sie finden mich am Bieketurm nahe dem Feuerteich in der Hansestadt Attendorn.

Sascha Koch

Rechtsanwalt & Notar in Attendorn


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