Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen richten sich nach den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG); abweichende Vereinbarungen sind hierzu (ebenso wie bei Gericht) gesetzlich ausgeschlossen.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nicht nach dem Zeitaufwand, sondern nach dem sogenannten Geschäftswert.
Hinweis: Bei den nachfolgenden Berechnungen der Gebühren wurde nur von der reinen Beurkundungsgebühr ausgegangen. Je nach Einzelfall können weitere Gebühren, insbesondere für die Abwicklung und den Vollzug der Angelegenheit anfallen. Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.
Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln. Hierzu finden Sie nachfolgend einige typische Fallgestaltungen:
Gebührentabelle Notarkosten
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Für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages fällt eine 2,0 Gebühr (KV 21100 GNotKG) nach der Höhe des Kaufpreises an. Sofern der Kaufpreis niedriger als der Verkehrswert ist, wird bei der Berechnung der Verkehrswert zugrunde gelegt.
Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).
Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).